Kurz gefasst

  • Fragen Sie vor dem Kauf nach Quelle, Datenstand, Musterdatei und der Zahl der Datensätze für genau Ihre Auswahl.
  • Vergleichen Sie nicht den Preis je Zeile, sondern den Preis je Datensatz, den Sie für Ihren Kanal tatsächlich nutzen können.
  • Eine Adressliste enthält keine Werbeeinwilligung. Sie eignet sich für Brief, vorbereitete Telefonansprache, CRM-Abgleich und Analyse.
  • Zusagen wie „100 % aktuell“ oder „DSGVO-konform garantiert“ sind ein Warnsignal, kein Qualitätsmerkmal.

Erst klären: Wofür brauchen Sie die Adressen?

Die richtige Liste hängt vom Kanal ab. Wer Briefe verschickt, braucht eine zustellfähige Anschrift und die korrekte Firma. Wer anruft, braucht eine Telefonnummer – und für jedes Unternehmen einen Anlass, der den Anruf rechtfertigt. Wer seinen Kundenbestand abgleichen will, braucht eine eindeutige Kennung wie Registergericht und Registernummer. Wer einen Markt abschätzen will, braucht vor allem eine saubere Branchen- und Regionalzuordnung und kommt oft ohne Kontaktdaten aus.

Schreiben Sie den Zweck in die Anfrage. Ein Anbieter, der ihn kennt, kann Ihnen sagen, welcher Teil seiner Daten dafür taugt.

Neun Prüfpunkte vor der Bestellung

1. Quelle

Woher stammt jede Spalte? Registerangaben, Impressumsangaben und Angaben von Websites haben unterschiedliche Verlässlichkeit und unterschiedliches Alter. „Aus verschiedenen Quellen“ ist keine Antwort. Fragen Sie auch, auf welcher Grundlage Registerdaten in die Liste gelangt sind: Das Handelsregister lässt nur Einzelabrufe zu. Was das Handelsregister enthält und was nicht, beschreibt der Beitrag Handelsregister und Unternehmensregister: Welche Daten öffentlich sind.

2. Datenstand

Verlangen Sie ein Datum, kein Adjektiv. „Laufend aktualisiert“ sagt nichts darüber, wann ein bestimmter Datensatz zuletzt geprüft wurde. Sinnvoll ist ein Stichtag für die gesamte Lieferung.

3. Abgrenzung der Branche

Nach welcher Systematik wird die Branche bestimmt, und bis zu welcher Tiefe? Der amtliche Maßstab ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige. Warum „Handwerker“ oder „Onlineshop“ dort keine eigene Position haben, erklärt WZ 2008: Branchencodes für Zielgruppenlisten.

4. Abdeckung der Kontaktfelder

Die Gesamtzahl der Datensätze ist die am wenigsten aussagekräftige Angabe. Fragen Sie, wie viele Datensätze Ihrer Auswahl eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse oder eine Website enthalten – als Zahl, nicht als „hohe Abdeckung“.

5. Musterdatei

Eine Musterdatei zeigt Spalten, Schreibweisen, Zeichensatz und Trennzeichen, bevor Sie sich festlegen. Prüfen Sie, ob Postleitzahlen als Text gespeichert sind (führende Null), ob Telefonnummern einheitlich formatiert sind und ob leere Felder leer sind oder aufgefüllt wurden. Wie so eine Datei aussehen kann, zeigt unsere Musterdatei mit fiktiven Unternehmen.

6. Einheit des Datensatzes

Steht eine Zeile für ein Unternehmen, einen Standort oder eine Person? Davon hängt ab, ob Filialen einzeln erscheinen und ob eine Kanzlei mit zehn Berufsträgern eine Zeile oder zehn ergibt.

7. Nutzungsrechte

Dürfen Sie die Daten dauerhaft und mehrfach nutzen, in Ihr CRM übernehmen und an Dienstleister wie eine Druckerei weitergeben? Ist die Weitergabe an Dritte ausgeschlossen? Bei Mietadressen: Wie viele Einsätze sind vereinbart?

8. Umgang mit personenbezogenen Daten

Fragen Sie, wie der Anbieter Einzelunternehmer und Freiberufler behandelt, wie er Betroffene informiert und was mit Widersprüchen geschieht. Ein Anbieter, der dazu nichts sagen kann, überlässt Ihnen ein Risiko, das Sie nicht einschätzen können.

9. Bestätigung vor der Zahlung

Lassen Sie sich Zahl der Datensätze, Spalten, Datenstand und Preis für Ihre konkrete Auswahl schriftlich bestätigen, bevor Sie bestellen.

Preis je Zeile oder Preis je nutzbarem Datensatz?

Zwei Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn Sie auf den Datensatz herunterrechnen, den Sie für Ihren Zweck verwenden können. Ein frei gewähltes Rechenbeispiel – keine Preise eines bestimmten Anbieters:

Fiktives Beispiel für eine Telefonkampagne. Alle Zahlen sind angenommen.
Angebot AAngebot B
Datensätze10.0004.000
Preis500 €400 €
Preis je Datensatz0,05 €0,10 €
davon mit Telefonnummer2.0003.200
Preis je Datensatz mit Telefonnummer0,25 €0,125 €

Das scheinbar teurere Angebot kostet je anrufbarem Unternehmen die Hälfte. Für eine Briefkampagne sähe die Rechnung anders aus, weil dort die Anschrift zählt.

Was eine Liste rechtlich nicht mitbringt

  • Keine Einwilligung in E-Mail-Werbung. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG braucht Werbung per E-Mail die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten – auch gegenüber Unternehmen.
  • Keinen Freibrief für Anrufe. Gegenüber Unternehmen ist zumindest eine mutmaßliche Einwilligung nötig (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG); ein allgemeiner Sachbezug genügt dafür nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht.
  • Keine Entlastung im Datenschutz. Wer personenbezogene Daten aus einer Liste nutzt, ist dafür selbst Verantwortlicher: mit eigener Rechtsgrundlage, Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO und der Pflicht, Widersprüche gegen Direktwerbung zu beachten (Art. 21 DSGVO).

Die Einzelheiten je Kanal stehen im Beitrag B2B-Kaltakquise: Was § 7 UWG erlaubt.

Warnsignale

  • „100 % aktuell“, „täglich geprüft“. Unternehmen ziehen um, firmieren um und werden gelöscht. Ein ehrliches Angebot nennt einen Stichtag.
  • „DSGVO-konform garantiert“. Ob Ihre Nutzung zulässig ist, hängt von Ihrem Zweck und Ihrem Vorgehen ab. Das kann kein Verkäufer garantieren.
  • „E-Mail-Adressen mit Opt-in“ ohne Nachweis. Lassen Sie sich zeigen, wem gegenüber, wann und wofür die Einwilligung erklärt wurde.
  • Persönliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitern in großer Zahl. Fragen Sie nach der Quelle. Erratene Adressen nach dem Muster vorname.nachname@ sind keine Daten, sondern Vermutungen.
  • Keine Musterdatei, keine Zahl vor dem Kauf. Wer erst nach der Zahlung zeigt, was geliefert wird, hat einen Grund dafür.

Wann Sie keine Liste kaufen müssen

Für die Prüfung einzelner Geschäftspartner genügt das kostenlose Registerportal der Länder; die Einsicht ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet (§ 9 Abs. 1 HGB). Wer nur die Gemeinden eines Bundeslands braucht, findet sie im amtlichen Gemeindeverzeichnis. Für einige Branchen gibt es öffentliche Fachregister, die sich zum Nachschlagen eignen – etwa für Transportunternehmen, Versicherungsvermittler oder Energieversorger. Was diese Register jeweils enthalten und wofür sie nicht gedacht sind, steht auf den Branchenseiten.

Wie wir es bei firmenkontaktdaten.de halten

firmenkontaktdaten.de liefert Firmendaten als einmaligen Export nach Branche und Region. Den Export stellen wir je Anfrage zusammen, seine Quellen lassen wir rechtlich prüfen: Eigene Firmenzahlen und Festpreise je Branche veröffentlichen wir deshalb noch nicht, sondern nennen Umfang, Datenstand und Preis für die konkrete Auswahl. Welche Zahlen wir mit welcher Quelle veröffentlichen – etwa die amtliche Zahl der Unternehmen je Branche –, steht unter Datenbestand.

Die neun Prüfpunkte gelten auch für uns. Die Antworten stehen auf Datenquellen und Methodik, Export und Musterdatei und in der Übersicht Firmenadressen nach Branche.

Häufige Fragen

Ist es legal, Firmenadressen zu kaufen?

Der Erwerb einer Liste mit Angaben zu Unternehmen ist nicht verboten. Enthält sie Einzelunternehmer, Freiberufler oder namentlich genannte Personen, verarbeiten Verkäufer und Käufer personenbezogene Daten und brauchen dafür jeweils eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO. Entscheidend ist außerdem, was Sie mit den Adressen tun: Für die Kontaktaufnahme gilt § 7 UWG.

Was ist der Unterschied zwischen Adressen kaufen und Adressen mieten?

Beim Kauf erhalten Sie eine Datei zur eigenen, wiederholten Nutzung im vereinbarten Rahmen. Bei der Miete wird die Nutzung auf eine bestimmte Zahl von Einsätzen oder einen Zeitraum begrenzt; die Adressen gehen häufig gar nicht an Sie, sondern an einen Versanddienstleister. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen, bevor Sie Preise vergleichen.

Gibt es Firmenadressen kostenlos?

Einzelne Unternehmen können Sie kostenlos im Registerportal der Länder nachschlagen, und das Statistische Bundesamt veröffentlicht zum Beispiel ein Verzeichnis aller Gemeinden. Eine vollständige, nach Branche und Region filterbare Liste mit Kontaktdaten stellt keine dieser amtlichen Quellen bereit.

Woran erkenne ich ein seriöses Angebot?

Daran, dass der Anbieter Quellen und Datenstand nennt, eine Musterdatei zeigt, die Zahl der Datensätze für Ihre Auswahl vor dem Kauf bestätigt und keine Zusagen macht, die niemand halten kann – etwa „100 % aktuell“ oder „rechtssicher für E-Mail-Werbung“.

Darf ich gekaufte E-Mail-Adressen für einen Newsletter verwenden?

Nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung jedes Empfängers gegenüber Ihnen als Werbendem (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Eine gekaufte Liste enthält diese Einwilligung nicht.

Stand: 11.10.2026. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.