Methodik

Woher die Firmenadressen stammen und wie wir mit ihnen arbeiten

Hier beschreiben wir, aus welchen Quellen unsere Daten stammen, was für öffentliche Register in Deutschland gilt, wie ein Datensatz entsteht, welche Regeln für die Nutzung gelten und was die Daten nicht leisten können.

Inhaltliche Überarbeitung: 15.10.2026 · Datenstand Tschechien: 12.09.2026

Quellen für Deutschland

Unsere Firmendatenbank Deutschland (Stand 15. Oktober 2026, 2.853.449 aktive Unternehmen) speist sich aus folgenden öffentlichen Quellen: Overture Maps, Marktstammdatenregister (MaStR), GLEIF, Unternehmenswebsites, HWK/BStBK-Verzeichnisse.

  • Overture Maps

    Globale offene Geodaten mit Unternehmensstandorten, Firmennamen und Kontaktangaben aus mehreren Quellen.

  • Marktstammdatenregister (MaStR)

    Öffentliches Register der Bundesnetzagentur für Strom- und Gasmarktakteure: Firmenname, Adresse, E-Mail und Telefon für registrierte Marktteilnehmer.

  • GLEIF (Global LEI Foundation)

    Öffentliches Register der globalen Rechtsträger-Identifikatoren (LEI): Firmenname, Rechtsform und Adresse.

  • Unternehmenswebsites (Impressum)

    Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, die Unternehmen nach § 5 DDG selbst angeben müssen; häufig auch Telefonnummer und Unternehmenswebsite.

  • HWK/BStBK-Verzeichnisse

    Öffentliche Verzeichnisse der Handwerkskammern (HWK) und der Steuerberaterkammern (BStBK) für Handwerksbetriebe und Steuerberatungskanzleien.

Das Handelsregister und das Unternehmensregister sind öffentlich, aber kein Datenbestand zum Herunterladen. Das Gesetz gestattet die Einsicht „zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe” (§ 9 Abs. 1 HGB); eine massenhafte Übernahme von Registerdaten planen wir ohne Rechtsgrundlage nicht. Die folgende Tabelle zeigt alle wesentlichen öffentlichen Quellen und was für ihre Nutzung gilt.

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Öffentliche Quellen zu Unternehmen in Deutschland und ihre Nutzungsregeln. Gesetze und Nutzungsbedingungen abgerufen am 11.10.2026. Die genutzten Quellen sind im Abschnitt darüber aufgelistet.
QuelleWas dort öffentlich istWas für die Nutzung gilt
HandelsregisterFirma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigte eingetragener Kaufleute und GesellschaftenEinsicht für jeden durch einzelne Abrufe (§ 9 Abs. 1 HGB). Die Nutzungsordnung des Registerportals erklärt systematische Abrufe zum Aufbau paralleler Voll- oder Teilregister für unzulässig und begrenzt die Zahl der Suchen und Aufrufe je Stunde. Zum Nachschlagen einzelner Unternehmen, keine Massenquelle.
UnternehmensregisterZugang zu Registereintragungen, Rechnungslegungsunterlagen und Bekanntmachungen (§ 8b HGB)Einsicht durch einzelne Abrufe (§ 9 Abs. 6 HGB). Nach den Nutzungsbedingungen dürfen abgerufene Registerdaten nicht für den Aufbau eines eigenen Registers parallel zum Handelsregister verwendet werden.
GewerbeanzeigenName, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit dürfen von der Behörde allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 GewO)Die Daten der Gewerbeanzeige sind zweckgebunden; weitere Angaben erhalten nicht-öffentliche Stellen nur bei glaubhaft gemachtem rechtlichem Interesse. Ein bundesweites Verzeichnis gibt es nicht.
ImpressumsangabenName, Anschrift, E-Mail-Adresse, Register und Registernummer, die Diensteanbieter nach § 5 DDG selbst angeben müssen; häufig auch eine TelefonnummerKommen als Quelle in Betracht; ob und in welchem Umfang, wird rechtlich geprüft. Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern sind die Angaben personenbezogen.
UnternehmenswebsitesWebsite-Adresse und Beschreibung der eigenen Tätigkeitwie bei den Impressumsangaben
Destatisnur zusammengefasste Zahlen, zum Beispiel 3.543.865 Unternehmen im Berichtsjahr 2024Einordnung der Marktgröße; keine Angaben zu einzelnen Unternehmen

Nicht im Handelsregister eingetragen sind unter anderem Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Für sie gibt es weder Registergericht noch Registernummer; öffentlich sind in der Regel nur die Angaben, die sie selbst veröffentlichen.

Quellen für Tschechien

Für Tschechien liefern wir aus unserer eigenen Datenbank mit 4.404.295 Wirtschaftssubjekten (Stand 12.09.2026). Die Identität stammt aus amtlichen tschechischen Registern:

  • ARES

    Verwaltungsregister der Wirtschaftssubjekte: Identifikationsnummer (IČO), Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsdatum und Tätigkeit nach NACE.

    ares.gov.cz

  • Handels- und Gewerberegister

    Eintragungen von Gesellschaften, Organe, Gewerbeberechtigungen.

    or.justice.cz · rzp.gov.cz

  • Register der Umsatzsteuerzahler

    Umsatzsteuerregistrierung und Kennzeichnung als unzuverlässiger Steuerzahler.

    adisspr.mfcr.cz

  • Insolvenzregister (ISIR)

    Eröffnete Insolvenzverfahren.

    isir.justice.cz

Kontaktdaten der tschechischen Datenbank stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, überwiegend aus Unternehmenswebsites. Zahlen je Branche zeigt die Seite Datenbestand.

Wie ein Datensatz entsteht

Das folgende Verfahren gilt für beide Datenbanken – Deutschland und Tschechien – in gleicher Weise.

  1. Grundlage aus Registern. Aus den amtlichen Registern entsteht ein Datensatz, der über die Identifikationsnummer (IČO) eindeutig bestimmt ist.
  2. Angaben von öffentlichen Websites. Von öffentlich zugänglichen Websites stammen Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website-Adresse und eine Beschreibung der Tätigkeit.
  3. Zuordnung. Kontaktangaben werden einem Datensatz nur zugeordnet, wenn Merkmale übereinstimmen – am stärksten die auf der Website genannte Identifikationsnummer, daneben Firma und Anschrift des Sitzes.
  4. Dubletten. Derselbe Kontakt kann bei mehreren Subjekten auftauchen, etwa bei gemeinsamer Anschrift oder einer Website für eine Unternehmensgruppe. Dubletten werden entfernt.
  5. Formatprüfung. Telefonnummern werden in ein einheitliches Format gebracht, E-Mail-Adressen auf formale Gültigkeit geprüft.

Die Zuordnung ist automatisiert und kann nicht fehlerfrei sein. Bei gleichen oder sehr ähnlichen Namen und fehlender Identifikationsnummer auf der Website ist das Risiko einer falschen Zuordnung höher.

Rechtsrahmen für die Nutzung

  • E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets eine unzumutbare Belästigung – auch gegenüber Unternehmen. Ein Export enthält keine Einwilligung. Wir bieten die Daten deshalb nicht für E-Mail-Werbung an.
  • Telefonwerbung gegenüber Unternehmen setzt zumindest eine mutmaßliche Einwilligung voraus (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ob sie vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und ist vom Werbenden zu prüfen.
  • Briefwerbung ist in § 7 Abs. 2 UWG nicht genannt; unzulässig ist sie, wenn der Empfänger sie erkennbar nicht wünscht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 UWG).
  • Personenbezogene Daten. Angaben zu Einzelunternehmern, Freiberuflern und namentlich genannten Vertretungsberechtigten sind personenbezogene Daten. Wir verarbeiten sie auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); die Informationen nach Art. 14 DSGVO finden Sie unter Betroffenenrechte, das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO unter Widerspruch.
  • Eigene Verantwortung des Käufers. Wer Daten von uns erwirbt, ist für die eigene Nutzung selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und braucht eine eigene Rechtsgrundlage. Eine Rechtsberatung leisten wir nicht.

Bekannte Grenzen

  • Kontakte veralten. Unternehmen ändern Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Websites; zwischen Änderung und Aktualisierung der Quelle vergeht Zeit.
  • Keine Zustellprüfung. Die Zahl der E-Mail-Adressen ist keine Zahl geprüfter Postfächer; eine Telefonnummer ist keine Bestätigung, dass der Anschluss erreichbar ist.
  • Allgemeine Adressen. Adressen wie info@ oder kontakt@ sind keine persönlichen Kontakte von Entscheidern.
  • Ungleiche Abdeckung. Branchen mit verbreiteten Websites haben deutlich mehr Kontaktangaben als Branchen, in denen Betriebe selten online auftreten.
  • Region nach Anschrift. Bundesland und Kreis folgen der Geschäftsanschrift, nicht dem Einsatzgebiet oder einzelnen Standorten.

Branchenregister: zum Nachschlagen gedacht

In mehreren Branchen gibt es amtliche Verzeichnisse – die Verkehrsunternehmensdatei, das Vermittlerregister, das Marktstammdatenregister, die Verzeichnisse der Berufskammern. Sie dienen dazu, die Zulassung oder Berechtigung eines einzelnen Unternehmens zu prüfen, und sind keine öffentlichen Adressverzeichnisse: Die Seite des Vermittlerregisters untersagt die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken, das Arztregister ist nicht öffentlich, und Auskünfte aus der Handwerksrolle sind an Voraussetzungen gebunden. Was es in welcher Branche gibt, steht auf den Branchenseiten:

Hintergrund zu den Registern: Handelsregister und Unternehmensregister: Welche Daten öffentlich sind und WZ 2008: Branchencodes für Zielgruppenlisten. Zum Werberecht: B2B-Kaltakquise: Was § 7 UWG erlaubt.

Fehler melden

Wenn Sie in Ihrem eigenen Datensatz eine falsche Angabe finden, schreiben Sie uns; wir korrigieren sie.

Angaben in öffentlichen Registern führt die jeweilige Registerstelle. Wir korrigieren unseren Datensatz; eine dauerhafte Korrektur erfordert auch eine Änderung im Register.

Wie viele Daten gibt es in Ihrer Branche?

Die Seite Datenbestand zeigt, welche Zahlen wir veröffentlichen, jeweils mit Datum und Quelle.

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