L 68

Adressen von Hausverwaltungen und Immobilienmaklern

Haus- und WEG-Verwaltungen, Makler, Wohnungsunternehmen und Vermieter eigener Immobilien – für Handwerks- und Servicebetriebe, Messdienstleister, Softwareanbieter und Versorger, die Entscheider über viele Gebäude erreichen wollen.

201.508 Unternehmen in Deutschland laut Destatis, Unternehmensregister, GENESIS-Tabelle 52111-0010 (Berichtsjahr 2024, Tabellenstand 21. September 2026). Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen (Abteilung 68). Umfang, Kontaktabdeckung und Preis Ihres Exports nennen wir auf Anfrage.

Was zu Immobilien und Hausverwaltung zählt

Die Abteilung 68 „Grundstücks- und Wohnungswesen“ besteht aus drei sehr unterschiedlichen Gruppen. Für die meisten Anfragen zählt nur die dritte: Unternehmen, die Immobilien für andere vermitteln oder verwalten.

Die Gruppe 68.2 ist für den Vertrieb die schwierigste. Sie enthält neben Wohnungsgesellschaften auch Besitzgesellschaften, die ein einziges Objekt halten und weder Büro noch Personal haben.

WZ 2008Amtliche BezeichnungFür die Auswahl
68.1Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und WohnungenHandel mit eigenen Objekten; Bauträger stehen dagegen unter 41.1 im Baugewerbe
68.2Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und WohnungenWohnungsunternehmen, aber auch Objekt- und Besitzgesellschaften
68.31Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für DritteImmobilienmakler
68.32Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für DritteHaus-, Miet- und WEG-Verwaltungen

Erlaubnispflichtig nach § 34c GewO – aber ohne öffentliches Register

Makler und Verwalter brauchen eine behördliche Erlaubnis. Anders als bei Versicherungsvermittlern lässt sie sich jedoch nicht in einem zentralen Verzeichnis nachschlagen.

Erlaubnis nach § 34c GewO
Erlaubnispflichtig sind Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 1 GewO). Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde.
Kein Eintrag im Vermittlerregister
Das Register der Industrie- und Handelskammern nach § 11a GewO erfasst Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler. Für die Gewerbe des § 34c sieht die Gewerbeordnung kein vergleichbares öffentliches Register vor.
Aufsichtsbehörde im Impressum
Wer eine zulassungspflichtige Tätigkeit ausübt, muss im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG). Ein Makler oder Verwalter, der das tut, gibt damit selbst an, dass er unter § 34c fällt.

Nicht im Export

  • Zahl der verwalteten Einheiten und Objekte
  • Anschriften der verwalteten Gebäude
  • Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nachweis der Erlaubnis nach § 34c GewO
  • Verbandsmitgliedschaften

Diese 15 Spalten sind vorgesehen.

Der Verwalter ist die Adresse – nicht die Eigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümergemeinschaften stehen nicht im Handelsregister und haben keine eigene Geschäftsanschrift. Wer „WEG-Adressen“ sucht, erreicht sie über die Verwaltung. Eine Liste der Klasse 68.32 ist deshalb der praktikable Weg zu vielen Gebäuden mit wenigen Ansprechpartnern.

Makler und Verwalter sind oft dasselbe Unternehmen. In der Statistik zählt der Schwerpunkt: Ein Büro, das überwiegend vermittelt und nebenbei dreißig Einheiten verwaltet, steht unter 68.31. Fragen Sie bei Bedarf beide Klassen gemeinsam an und entfernen Sie Dubletten.

Wie viele Einheiten eine Verwaltung betreut, steht in keiner öffentlichen Quelle. Diese für den Vertrieb wichtigste Angabe lässt sich erst im Gespräch klären.

Beispiel einer Anfrage

Wir sind ein Messdienstleister für Heizkostenabrechnung und suchen Hausverwaltungen (68.32) in Hessen und Rheinland-Pfalz mit Telefonnummer und Website. Reine Besitz- und Objektgesellschaften der Gruppe 68.2 sollen nicht enthalten sein. Bitte nennen Sie Umfang und Preis.

Einsatz

Wer solche Listen nutzt

Handwerks- und Servicebetriebe

Aufzugswartung, Gebäudereinigung, Winterdienst: Verwaltungen im eigenen Einsatzgebiet per Brief ansprechen.

Mess- und Abrechnungsdienste

Telefonische Terminvereinbarung mit Verwaltungen einer Region.

Anbieter von Verwaltersoftware

Marktgröße nach Bundesland abschätzen und Vertriebsgebiete zuschneiden.

Energieversorger und Glasfaseranbieter

Ansprechpartner für Rahmenverträge über viele Gebäude finden.

Fragen

Immobilien und Hausverwaltung: häufige Fragen

Vorgesehen ist die Auswahl nach WZ-Klasse 68.32. Sie liefert Unternehmen mit dem Schwerpunkt Verwaltung. Büros, die überwiegend vermitteln und zusätzlich verwalten, stehen unter 68.31 und fehlen dann.

Nein. Private Vermieter sind keine Unternehmen im Sinne der Liste. Enthalten sind gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen der Gruppe 68.2, soweit sie in den Quellen des Datensatzes erscheinen.

Die Gewerbeordnung sieht für § 34c-Gewerbe kein öffentliches Register vor. Die Erlaubnis lässt sich bei der zuständigen Behörde erfragen; eine bundesweite Liste entsteht daraus nicht.

201.508 Unternehmen in Deutschland laut Destatis, Unternehmensregister, GENESIS-Tabelle 52111-0010 (Berichtsjahr 2024, Tabellenstand 21. September 2026). Abschnitt L Grundstücks- und Wohnungswesen (Abteilung 68). Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.

Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 7 UWG): Fragen zu allen Branchen.

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