A 01–03 · C 10–11

Adressen von Landwirten, Agrarbetrieben und Lebensmittelherstellern

Landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Forstbetriebe, Fischerei und Aquakultur sowie Hersteller von Nahrungsmitteln und Getränken – für Landtechnik, Agrarhandel, Verpackung, Laboranalytik und Anbieter von Stall- und Prozesstechnik.

255.010 landwirtschaftliche Betriebe laut Destatis, Agrarstrukturerhebung 2023 (Stichtag 1. März 2023, Stand 3. Mai 2024). Landwirtschaftliche Betriebe laut Agrarstrukturerhebung 2023 (repräsentative Ergebnisse). Hersteller von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränken und Tabakwaren (WZ 10 bis 12) sind darin nicht enthalten; das Unternehmensregister zählt davon 26.210 Unternehmen (2024, GENESIS 52111-0010). Die Landwirtschaft selbst (Abschnitt A) erfasst das Unternehmensregister nicht. Umfang, Kontaktabdeckung und Preis Ihres Exports nennen wir auf Anfrage.

Was zu Landwirtschaft und Lebensmittel zählt

Die Branche verbindet die Urproduktion mit der ersten Verarbeitungsstufe. Statistisch sind das zwei getrennte Welten: Der Abschnitt A „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und zwei Abteilungen des Verarbeitenden Gewerbes. Großhandel mit Agrarprodukten und der Lebensmitteleinzelhandel gehören nicht dazu.

Bäckereien und Fleischereien stellen Nahrungsmittel her und stehen deshalb unter Abteilung 10 – auch wenn sie handwerksrechtlich Handwerksbetriebe sind und die meisten Menschen sie als Ladengeschäft wahrnehmen.

WZ 2008Amtliche BezeichnungFür die Auswahl
01Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene TätigkeitenPflanzenbau (01.1, 01.2), Tierhaltung (01.4), gemischte Landwirtschaft (01.5), Lohnunternehmen (01.6)
02Forstwirtschaft und HolzeinschlagForstbetriebe und forstliche Dienstleister
03Fischerei und AquakulturFischerei (03.1), Teichwirtschaft und Aquakultur (03.2)
10Herstellung von Nahrungs- und FuttermittelnFleisch (10.1), Milch (10.5), Back- und Teigwaren (10.7), Futtermittel (10.9)
11GetränkeherstellungBrauereien (11.05), Brennereien, Mineralbrunnen, Keltereien

Öffentliche Verzeichnisse rund um Hof und Lebensmittelbetrieb

Landwirte stehen in aller Regel nicht im Handelsregister. Dafür verlangen EU- und Bundesrecht in dieser Branche mehrere öffentliche Verzeichnisse.

Empfänger von EU-Agrarzahlungen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht die Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds mit Name, Gemeinde, Postleitzahl und Beträgen je Maßnahme (agrarzahlungen.de). Wer höchstens 1.250 Euro im Agrar-Haushaltsjahr erhält, erscheint ohne Namen (§ 3 AFIV). Straße, Telefonnummer und Betriebszweig enthält die Veröffentlichung nicht; sie bleibt nach Angabe der Bundesanstalt zwei Jahre zugänglich.
Zugelassene Lebensmittelbetriebe
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten, brauchen eine Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht die Listen mit Anschrift, Zulassungsnummer und Tätigkeit zugänglich; die Zulassung selbst erteilen die Länder.
Öko-Betriebe
Jede Öko-Kontrollstelle führt ein Verzeichnis der von ihr kontrollierten Unternehmen und macht es im Internet zugänglich (§ 5 Öko-Landbaugesetz).

Nicht im Export

  • bewirtschaftete Fläche und Tierbestand
  • Betriebsnummer und Höhe der Agrarzahlungen
  • Öko-Zertifikat und Kontrollstelle
  • Zulassungsnummer des Lebensmittelbetriebs
  • Hofnachfolge und Betriebsleiter

Diese 15 Spalten sind vorgesehen.

Warum Landwirte in Firmenlisten unterrepräsentiert sind

Auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist § 1 HGB nicht anzuwenden (§ 3 HGB): Ein Hof wird nicht schon durch seine Tätigkeit zum Kaufmann und steht deshalb in aller Regel nicht im Handelsregister. Hat er auch keine Website mit Impressum, ist er öffentlich kaum sichtbar. In Firmenlisten erscheinen deshalb vor allem Agrargesellschaften, Genossenschaften, Lohnunternehmen und Direktvermarkter mit eigenem Internetauftritt.

Das ist keine Schwäche einer bestimmten Datenbank, sondern Folge der Quellenlage. Wer möglichst viele Einzelhöfe erreichen will, sollte das vor der Bestellung ansprechen und sich die erwartete Abdeckung nennen lassen.

Bei den Verarbeitern ist die Lage umgekehrt: Molkereien, Schlachtbetriebe, Brauereien und Backwarenhersteller in der Rechtsform einer Gesellschaft stehen im Handelsregister. Handwerksbäcker und -fleischer mit Ladengeschäft fallen in dieselbe Abteilung wie die Industrie; die Rechtsform ist hier der einzige grobe Hinweis auf die Größe.

Beispiel einer Anfrage

Wir vertreiben Melktechnik und suchen Betriebe mit Tierhaltung (01.4) und gemischter Landwirtschaft (01.5) in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, bevorzugt mit Telefonnummer. Uns ist bewusst, dass Einzelhöfe nur teilweise erfasst sind – bitte nennen Sie die Zahl der Datensätze und die Verteilung nach Rechtsform.

Einsatz

Wer solche Listen nutzt

Landtechnik und Stallausrüstung

Außendienstplanung nach Kreis für Händler und Werksvertretungen.

Agrarhandel und Betriebsmittel

Brief an Betriebe einer Region zu Saatgut, Futter oder Düngemitteln.

Verpackung, Etikettierung, Prozesstechnik

Hersteller von Nahrungsmitteln und Getränken nach Warengruppe ansprechen.

Labore und Zertifizierer

Verarbeiter eines Bundeslands für Analytik- und Auditleistungen.

Fragen

Landwirtschaft und Lebensmittel: häufige Fragen

Nein, und das wird auch nach Fertigstellung des Datensatzes nicht der Fall sein. Einzelbetriebe ohne Registereintrag und ohne Website sind öffentlich kaum sichtbar. Die Abdeckung nennen wir für Ihre Auswahl vor dem Angebot.

Nein. Veröffentlicht werden Name, Gemeinde, Postleitzahl und die Beträge je Maßnahme; Straße und Telefonnummer fehlen. Wer im Agrar-Haushaltsjahr nicht mehr als 1.250 Euro erhält, erscheint ohne Namen (§ 3 AFIV), und die Angaben bleiben zwei Jahre zugänglich.

Die WZ unterscheidet nicht zwischen Handwerk und Industrie. Möglich ist eine Auswahl nach Rechtsform und Region als Annäherung; eine sichere Trennung nach Betriebsgröße bietet der Export nicht.

255.010 landwirtschaftliche Betriebe laut Destatis, Agrarstrukturerhebung 2023 (Stichtag 1. März 2023, Stand 3. Mai 2024). Landwirtschaftliche Betriebe laut Agrarstrukturerhebung 2023 (repräsentative Ergebnisse). Hersteller von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränken und Tabakwaren (WZ 10 bis 12) sind darin nicht enthalten; das Unternehmensregister zählt davon 26.210 Unternehmen (2024, GENESIS 52111-0010). Die Landwirtschaft selbst (Abschnitt A) erfasst das Unternehmensregister nicht. Das ist eine Zahl der amtlichen Statistik und nicht der Umfang unseres Datensatzes.

Format, Quellen, Preis und Werberecht (§ 7 UWG): Fragen zu allen Branchen.

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