Tschechien verfügt seit 2013 über eine öffentliche schwarze Liste für Unternehmen, die ihre Mehrwertsteuerpflichten schwerwiegend verletzt haben: das Register der nespolehliví plátci DPH (unzuverlässige MwSt.-Zahler). Für Einkäufer und Finanzabteilungen, die mit tschechischen Lieferanten arbeiten, hat dies unmittelbare rechtliche Konsequenzen – unabhängig davon, ob sie selbst in Tschechien ansässig sind.
Rechtlicher Rahmen: § 106a und § 109 des tschechischen UStG
Das tschechische Mehrwertsteuergesetz (Gesetz Nr. 235/2004 Slg.) enthält zwei zentrale Paragraphen:
- § 106a – ermächtigt das Finanzamt, einem MwSt.-Zahler den Status „unzuverlässig“ zuzuweisen, wenn er seine Pflichten bei der Verwaltung der Mehrwertsteuer schwerwiegend verletzt hat: ausgebliebene Steuererklärungen, erhebliche Steuerschulden, Beteiligung an Umsatzsteuerkarussellen.
- § 106ab (seit 2017) – überträgt dieses Konzept auf unzuverlässige Personen, also auch auf nicht MwSt.-registrierte natürliche oder juristische Personen die ihre Pflichten in der Vergangenheit verletzt haben.
- § 109 – die entscheidende Haftungsklausel: Der Leistungsempfänger haftet gesamtschuldnerisch für die vom Lieferanten nicht abgeführte Mehrwertsteuer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Status gilt mindestens sechs Monate und wird sofort im öffentlichen Register des tschechischen Finanzministeriums unter adisreg.mfcr.cz veröffentlicht.
Wann entsteht Ihre Haftung als Abnehmer?
Die Haftung nach § 109 greift, wenn zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Zahlung mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Lieferant steht im Register der unzuverlässigen Zahler.
- Die Zahlung erfolgt auf ein Bankkonto, das der Lieferant nicht im offiziellen Register der deklarierten MwSt.-Zahler-Konten (Steuerportal „Moje daně“) hinterlegt hat.
Eine korrekt und vollständig bezahlte Rechnung schützt Sie also nicht automatisch. Die tschechische Finanzverwaltung kann Sie als Käufer für die nicht abgeführte Mehrwertsteuer in Anspruch nehmen – auch wenn Sie selbst keine Unregelmäßigkeiten begangen haben.
Wie prüft man den Status eines Lieferanten?
Das offizielle Werkzeug ist das Register des Finanzministeriums unter adisreg.mfcr.cz. Nach Eingabe der Steuernummer (DIČ) oder der Identifikationsnummer (IČO) erhalten Sie sofort Auskunft über den Zuverlässigkeitsstatus und die deklarierten Bankkonten des Lieferanten.
Für einzelne Abfragen ist das komfortabel. Problematisch wird es, wenn Einkaufs- oder Buchhaltungsteams Dutzende oder Hunderte von Lieferanten manuell Monat für Monat überprüfen müssen – jede Lücke bedeutet ein rechtliches Risiko.
Massenprüfung: Automatisierung für den B2B-Einsatz
Wer mit vielen tschechischen Geschäftspartnern arbeitet, kommt um automatisierte Sammelabfragen nicht herum. Statt jede IČO einzeln nachzuschlagen, liefert ein automatisierter Datenabgleich ein Prüfergebnis für die gesamte Lieferantenliste in einem einzigen Durchlauf.
Die tschechische Firmendatenbank von firmenkontaktdaten.de liefert einmalige Branchenexporte mit verfügbaren Angaben zur USt-Registrierung und Insolvenz. Umfang und Datenstand bestätigen wir bei der Bestellung. Die Datei aktualisiert sich nicht automatisch; prüfen Sie vor wichtigen Entscheidungen den aktuellen Stand im zuständigen öffentlichen Register. Weitere Informationen: Datenquellen und Methodik.
Praktische Schutzmaßnahmen im Überblick
- Vor der ersten Bestellung: DIČ/IČO des Lieferanten im Register der unzuverlässigen Zahler prüfen.
- Vor jeder Zahlung: Bankverbindung auf der Rechnung mit dem offiziell deklarierten Konto des Lieferanten abgleichen.
- Monatliche Sammelprüfung: gesamte aktive Lieferantenliste neu abfragen – der Status kann sich jederzeit ändern.
- Bei Unsicherheit: Nutzung des „besonderen Verfahrens zur Sicherung der Steuer“ (Zahlung auf das Depotkonto des Finanzamts) – damit erlischt die gesamtschuldnerische Haftung kraft Gesetzes.
Fazit
Das tschechische System der unzuverlässigen MwSt.-Zahler überträgt einen Teil der Compliance-Verantwortung auf den Käufer. Wer in Tschechien einkauft, ohne regelmäßig zu prüfen, ob seine Lieferanten auf dieser Liste stehen, geht ein vermeidbares Haftungsrisiko ein. Automatisierte, datengestützte Prüfprozesse sind die effizienteste Lösung – und in jedem Fall günstiger als ein nachträglicher Steuerstreit mit der Finanzverwaltung. Weitere öffentliche Quellen zur Partnerprüfung behandelt ARES, Insolvenzregister & Vertragsregister: Tschechische Öffentlichkeit erklärt.